Feste Stundensätze mit Transparenz
Auf Wunsch beraten wir auch auf Honorarbasis. Für Sie bedeutet das
- eine klare Kostenstruktur durch pauschale oder stundenweise Abrechnung des Beratungsaufwandes
- es wir ein zusätzliche Vereinbarung hierzu auf Wunsch mit Ihnen getroffen
Das Beratungshonorar ist vor der Beratung in Form von Stundensätzen oder Projektpauschalen fest vereinbart. In jedem Fall ist Transparenz für Sie gewährleistet.
Zur Klarstellung der Vergütung nach aktueller gesetzes Grundlage IDD:
IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive, zu Deutsch - Versicherungsvertriebsrichtlinie
Bitte beachten Sie dazu auch unser Impressum und die Erstinformation zur Darstellung der Vergütung und der erteilten Zulassungen unter dem Punkt: Verbraucherinformation hinsichtlich Vergütung gemäß unserer Zulassungen
Wir sind gemäß unser o.g. Zulassungen als Vermittler tätig und erhalten soweit nicht anders vereinbart, als solcher eine Vergütung für den Abschluss,- Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen, Finanzanlagen und Immobiliardarlehen, welche durch den jeweiligen Versicherer,- Emittenten,- oder Darlehensgeber gedeckt wird, dessen Vertrag durch uns für unseren Kunden eingekauft wurde.
Die Kosten für Vermittlung und Beratung sind in den jeweiligen Beiträgen enthalten.
Alle Angestellten von Bonleitner Finanz- & Versicherungsmakler erhalten ein Festgehalt und keine Boni bei Vermittlungserfolg. So können wir sicherstellen, dass das Augenmerk auf der Beratungsqualität liegt und nicht auf dem Verkauf von Produkten.